Das Leistungsangebot der Sozialen Gruppenarbeit nach dem § 29 SGB VIII wird von der GfFH ausschließlich am Bildungszentrum in Bonndorf umgesetzt. Vergleichbare Angebote an anderen Orten im Landkreis Waldshut werden über andere Jugendhilfeleistungsanbieter angeboten.
In ihrer Unterscheidung zu anderen Jugendhilfemaßnahmen ergänzt die Soziale Gruppenarbeit am Bildungszentrum Bonndorf in sinnvoller Weise als Schnittstelle zwischen Schule und Familie ein Förderkonzept mit dem Ziel einer bestmöglichen Förderung.
Kerninhalte der Sozialen Gruppenarbeit sind soziales Lernen und soziales Miteinander
Leben und Lernen im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit bietet den teilnehmenden SchülerInnen den Rahmen, ihre individuellen Fähigkeiten zu entdecken und darin gefördert zu werden. Durch Toleranz, verantwortungsvollen Umgang miteinander, soziales Engagement und Freude am Lernen in Kleingruppen, sollen sich selbständige, teamfähige und konfliktfähige Persönlichkeiten entwickeln können. Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll Kindern Hilfe sein bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen.
Neben der direkten Arbeit mit den SchülerInnen ist eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern erwünscht und notwendig, damit angestrebte Ziele langfristig und nachhaltig wirksam werden können. Nur in Kooperation mit den Sorgeberechtigten kann Sozialerziehung gelingen und vernünftig weiterentwickelt werden.
Die genannten Leitvorstellungen werden in altersgemäßer Weise mit verschiedenen Bausteinen umgesetzt.
Wahrnehmung:
Akzeptanz
Soziales Handeln
In Frage kommen Schüler
Die Gruppengröße ist auf 8 SchülerInnen ausgelegt. Gruppentreffen finden 2 x wöchentlich statt, zur Betreuung stehen zwei Fachkräfte zur Verfügung.
Bei der Zusammenstellung der Gruppen wird auf ein ausgewogenes Verhältnis der Altersstruktur und des Geschlechts geachtet.
Individuelle Hilfeplanung
Grundlage für den individuellen Zuschnitt der Hilfe auf die/den einzelne(n) SchülerInnen sind der Hilfeplan, eine Zwischenauswertung und eine Projektverlaufbewertung.
Bei Fragen zu diesem Leistungsangebot wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der GfFH oder an die für den Bezirk Bonndorf zuständige MitarbeiterIn des Jugendamtes Waldshut.