titelbild

Integrationshilfe in Gruppenlösungen an Allgemeinen Schulen

Mit dem Wegfall der Sonderschulpflicht im Schuljahr 15/16 wird den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung getragen.

Im Landkreis Waldshut setzt das Schulamt Lörrach inklusive Angebote in gruppenbezogenen Lösungen um. Kinder, bei denen das Amt für Soziale Hilfen einen Unterstützungsbedarf feststellt, werden individuell durch IntegrationshelferInnen im Unterricht und in den Pausen begleitet.

Die Arbeitsbereiche der IntegrationshelferInnen können dabei folgende Inhalte umfassen:

  • Unterstützung bei der Eingliederung in die Klassengemeinschaft
  • Unterstützung bei der Mobilität, bei alltagspraktischen Tätigkeiten wie An- und Auskleiden, der Körperpflege und Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung bei der Kommunikation
  • Unterstützung bei der Verwendung von behindertenspezifischen Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei Einzelförderung
  • Begleitung bei schulischen Sonderveranstaltungen