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Geschichte

der Gesellschaft für Familienhilfe (GfFH)

 

  • Im Herbst 2001 entscheidet sich der Kreistag des Landkreises Waldshut als alleiniger Träger zur Gründung der gemeinnützigen Gesellschaft für Familienhilfe mbH.
  • Primärer Zweck der GfFH ist die Umsetzung ambulanter Hilfen nach dem Kinder - und Jugendhilferecht SGB VIII in den Aufgaben Sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaften (§§ 30 u. 31).
  • Im Jahr 2006 erfolgt mit der Schulbegleitung bei SchülerInnen mit einer Autismusspektrumstörung eine erste Aufgabenerweiterung (§35a).
  • Mitte 2015 beschließt der Kreistag des Landkreises Waldshut und in der Folge die Gesellschafterversammlung der GfFH, daß die GfFH ergänzend neben anderen Jugendhilfeanbietern im Landkreis Waldshut stationäre Möglichkeiten zur Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) einrichtet.
  • Ebenfalls seit Herbst 2015 engagiert sich die GfFH im Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in Kindertageseinrichtungen und Schulen (Assistenzleistung im Rahmen der schulischen Inklusion) nach dem SGB XII (heute SGB IX).